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aktualisiert am 6. Mai 2006


Arbeitsrecht aus der Praxis...
...das sind Deine Rechte
von A bis Z


Ich möchte versuchen, Dir bei alltäglichen Problemen aus Deiner Arbeitswelt einige Hilfestellungen zu geben. Eine persönliche Beratung jedoch darf ich aus rechtlichen Gründen nicht geben. Außerdem würden ja sonst die Rechtsanwälte arbeitslos. Und das kann ich mir - auch in eigenem Interesse - nicht leisten. Für weitere Fragen und vor allem auch Anregungen kannst Du mich jedoch gerne per E-Mail anschreiben. Meine E-Mail findest Du am Fuße dieser Seite. Ich bin immer dankbar und aufnahmebereit für Neues und Unbekanntes.
Bevor ich in die Materie einsteige, sollte ich kurz über meine Tätigkeiten auf diesem Felde erzählen.
Seit etwa fünfzehn Jahren bin ich Betriebsrat. In dieser Funktion habe ich es häufig mit Problemen am Arbeitsplatz und vielem anderem mehr zu tun. Daraus schöpfe ich das Wissen und die Erfahrungen, die ich an dieser Stelle gerne an Dich weitergeben möchte. Zwei der Schwerpunkte meiner Betriebsratarbeit liegen in der EDV und in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auch darauf werde ich das eine oder andere Mal eingehen.

    Die einzelnen (fiktiven) Fälle sind nach folgendem Schema aufgebaut:
1. Überschrift (alphabetisch geordnet) Reihenfolge durch Ziffern visualisiert
2. kurze beispielhafte Fallschilderung oder Frage
3. Lösung des Problems/ der Probleme
4. Rechtsgrundlage Gesetz[e](mit Quellenangaben)
5. soweit möglich und/oder nötig dazu jeweils Arbeitsgerichtsurteile oder Kommentierungen
    (mit Quellenangaben)

für eine ausgewogene Seite wird hier laufend weiter gebaut
für Verzögerungen beim Update bitte ich um Nachsicht,
da ich nur in meiner Freizeit an dieser Seite arbeiten kann.
Danke !

Abmahnung
Folgendes Gespräch unter Arbeitskollegen:

"Hast du das mitgekriegt? - Der Karl ist vorhin zum Chef gerufen worden." -
"Nein - was war denn los?" -
"Na, der hat doch heute morgen die Pause überzogen, weil er noch etwas mit dem Betriebsrat besprechen wollte. - Ob der Karl wohl jetzt rausgeschmissen wird?"
-

Kurze Zeit später kommt der Karl mit hochrotem Kopf zurück an den Arbeitsplatz. Man sieht ihm an, dass er kurz vor dem Platzen steht. Auf entsprechende Fragen seiner Kollegen antwortet er:
"Stellt euch vor - ich soll eine ABMAHNUNG bekommen, weil ich mit dem Betriebsrat gesprochen habe. Dabei habe ich unserem Abteilungsleiter vorher Bescheid gesagt, dass ich für einige Minuten meinen Arbeitsplatz wegen dieses Gespräches verlassen müsste."

Was war geschehen - und was muss Karl jetzt beachten? -

Also - fangen wir von vorne an.
Karl wollte etwas mit dem Betriebsrat besprechen - dabei ist es unerheblich, um was es geht und muss auch nicht begründet werden - und hatte sich aus diesem Grunde bei seinem Abteilungsleiter für die Zeit nach seiner Frühstückspause abgemeldet. Insoweit hatte Karl richtig gehandelt. Wenn er seinen Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verlassen will, muss er sich abmelden.
Im Anschluss an seine Pause hatte er das Gespräch mit dem Betriebsrat (im Betriebsrat-Büro), das etwa 10 Minuten dauerte. Danach ging er umgehend in seine Abteilung und meldete sich bei seinem Abteilungsleiter zurück. Auch bis hierhin scheint Karl alles richtig gemacht zu haben.
Wenn er bis hierhin alles richtig gemacht hat - weshalb drohte ihm sein Abteilungsleiter denn dann eine Abmahnung an?

Die einzig denkbare Möglichkeit wäre dann gegeben, wenn der Abteilungsleiter ihm diesen Besuch beim Betriebsrat ausdrücklich untersagt hätte.
Nehmen wir einmal an, das wäre der Fall gewesen. Durfte dieses Verbot ausgesprochen werden? -
Nur unter einer einzigen Bedingung:
Dieser Besuch beim Betriebsrat würde dringenden betrieblichen Belangen entgegen stehen. Das heißt z.B. eine eilige Lieferung müsste für den Transport fertig gemacht werden und Karl wäre der Einzige, der dieses hätte bewerkstelligen können. Das Verbot hätte zwingend in etwa dieser Form begründet werden müssen.

Welche rechtlichen Hintergründe spielen in diesem Falle eine Rolle?



A rbeitsbeginn und Arbeitsende
Immer wieder, und in zunehmendem Maße, werden im Zusammenhang mit der Arbeitszeit die Fragen gestellt:
  • Wann bin ich rechtzeitig an meinem Arbeitsplatz?
  • Wann bin ich zu spät?
  • Wer bestimmt, was pünktlicher Arbeitsbeginn ist?
  • Wann darf ich den Arbeitsplatz ("Feierabend") wieder verlassen?
  • Was passiert, wenn ich zu spät komme?
Der Streit darüber, wann ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen hat, um rechtzeitig die Arbeit aufnehmen zu können, ist so alt wie das Verhältnis Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer selber. Die Arbeitgeber gehen z.T. auch heute noch davon aus, dass der vertragliche Arbeitszeitbeginn - wenn er überhaupt schriftlich fixiert wurde !!! - auch der Zeitpunkt ist, an dem die Arbeit aufzunehmen ist. Arbeitnehmer wiederum plädieren - verständlicherweise - dafür, dass der Zeitpunkt rechtzeitiger Arbeitsaufnahme der Zeitpunkt ist, an dem das "Werksgelände" betreten wird.
Begründung:
Das Werks- oder Betriebsgelände gehört zum Arbeitsplatz. Sobald das Betriebsgelände betreten wird, ist die private Sphäre jedes Menschen nicht mehr von Relevanz. Ja - es gibt sogar die Argumentation, dass mit Antritt der Fahrt zum Arbeitsplatz eine Arbeitsaufnahme verbunden ist. Dieses damit begründet, dass diese Fahrt nicht zum persönlich- privaten Leben des Menschen gehört, sondern allein der Verpflichtung dient, die vertragliche "Bringschuld" abzuleisten - nämlich seine Arbeitskraft verfügbar zu machen. Dieses letztere Argument wird von der vorherrschenden Rechtsprechung allerdings bisher noch in keinster Weise gewürdigt.

Darum will - vor allem aber kann ich dieses auch (noch ) nicht in meine Betrachtungen einbeziehen. Zu den anderen Fragen gibt es jedoch - wie in der Jurisdiktion leider üblich - mehr oder weniger konkrete Antworten.



Arbeits- Unfall - wie verhalte ich mich richtig?

A rbeitszeit - was ist das? - Was bedeutet sie für mich? - Was muss ich beachten?

A rztbesuche - während der Arbeitszeit?

A...

A...

A...

A...

A ...

Weiter mit B ...



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